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Dorothee Elisabeth Tretschlaff

Dr. Silke Kamp: „Von Teufelsbannern und zänkischen Weibern – Hexenprozesse in Brandenburg“

4. Vortrag Dominikanerkloster: Donnerstag, 16.09., 19:00, Dr. Silke Kamp, Potsdam

Silke Kamp ist promovierte Historikerin, die an der Universität Potsdam studierte. Ihre Magisterarbeit von 2001, auf der der Vortrag basiert, „Arbeit und Magie in Brandenburg der Frühen Neuzeit“, ist auf historicum.net veröffentlicht. Ihr Hauptinteresse liegt auf Aspekten des gesellschaftlichen Gefüges, das bestimmte Verhaltensmuster und Handlungen bedingt und hervorruft.
Kamp stellte zwei historische Hexenprozesse aus Brandenburg vor, an denen sie den Begriff der Magie und die Bedeutung des gesprochenen Wortes in einer mehrheitlich schriftlosen Gesellschaft der Frühen Neuzeit erläuterte.

Hermann Mencke war von Beruf ein sogenannter Teufelsbanner, der in Rathenow um die Jahrundertwende von 16. zum 17. Jahrhundert damit sein Geld verdiente, dass er als berufsmäßiger Magier bei auftretenden Krankheiten bei Tier und Mensch,  in der Hellseherei, bei verdorbener Milch oder Bier und sogar der Überführung von Dieben in einem Umkreis von 25 km tätig war. Krankheiten behandelte er als Austreibung von Dämonen. Hierzu vertraute er auf die Dämonenvertreibende Wirkung von Kräutern und dem Johannesevangelium, das er seinen Kunden/Patienten einfach auf den Kopf legte, denn lesen konnten weder Herman Mencke noch der Großteil seiner Kunden. Solche Magier waren selten in Gefahr der Hexerei/Zauberei bezichtigt zu werden – man nutzte ihre Dienste, bevor man einen Pastor oder gar einen Arzt konsultierte, auch aus finanzieller Erwägung. Oft lebten diese Teufelsbanner dennoch isoliert am Rander der Gesellschaft. So wird es 1608 im Fall des damals ca. 40-50 Jahre alten Menckes dennoch zu einer Anklage wegen Hexerei gekommen sein, weil möglicherweise eine “Behandlung” keinen Erfolg brachte – die ansonsten sehr ausführlichen Akten geben darüber keine Auskunft. Sehr wohl ist aber vom lokalen Gericht wie auch vom, eigentlich in einem solchen Fall zuständigen, Brandenburger Schöffenstuhl in Akten und Gutachten überliefert, wie hier Mencke in so genannter gütlicher Befragung geschickt auf die Frage, ob er zaubern könne und mit dem Teufel paktiere, antwortete, dass er sich zwar mit Kräutern auskenne, aber nicht wisse ob es Gottes Wille oder seine eigenen Kenntnisse seien, wenn eine Behandlung wirke. Daraufhin überschreitet das Rathenower Bürgergericht seine Kompetenz und läßt ohne Rücksprache mit dem Schöffenstuhl die Folterinstrumente zeigen. Mencke  “gesteht” eine Zusammenarbeit mit dem Teufel. Nach der Genehmigung der Folter durch das Schöffengericht gesteht Mencke weitere Details seines vermeintlichen Paktes mit dem Teufel und wird hingerichtet.

Dieser Fall verdeutlicht wie Magie in einer Kombination mit Gottesgläubig- und Teufelsfürchtigkeit zum Alltag der Frühen Neuzeit gehörte. Die Angst vor Krankheit, Not und Verlust ließ die einerseits akzeptierte und genutzte Magie im Kontext einer Bezichtigung wegen Hexerei in ein Delikt, das mit Todesstrafe belegt war, “umkippen”.

Der zweite von Kamp geschilderte Fall ereignete sich zwischen 1611 und 1614 in Liebenwalde. Der Frau des Peter Boister, der “Boisterschen” entwischt das Federvieh beim Gänsehüten und zerrupft auf dem Land des Nachbarn Tewes Frantze die Ernte. Frantze erschlägt vor den Augen seiner Nachbarin drei Gänse spontan und diese reagiert statt mit körperlicher Gegengewalt mit Worten “Du sollst vergehen, wie der lichte Tag vergeht… Du sollst vertrocknen wie ein Distelstrauch”. Frantze verweigert in der Folge Entschädigung an die Boisters und erkrankt einige Zeit später, nachdem ihm bereits eine Kuh und ein Schwein eingegangen waren. Die Häufung dieser Schicksalschläge bringen ihn dazu die Boistsche der Hexerei zu bezichtigen. Das Gericht beläßt die gütliche Befragung bei einer Ermahnung, sich schuldig zu bekennen, falls Zauberei zur Anwendung kam, da es sonst einen bösen Ausgang mit ihnen nehmen würde. Der Boistschen gelingt es aber überzeugend darzulegen, dass sie zwar wütend und ausfallend war, aber nicht nach der Gesundheit ihres Nachbarn trachtete. In diesem Fall wird aus der Anzeige keine volle Anklage, aber der Ruf des Ehepaares Boisters ist in Liebenwalde wohl derartig ramponiert, dass sie sich 1614 dazu entschließen wiederum vor Gericht Tewes Frantze aufzufordern die Anschuldigungen der Hexerei zurückzunehmen. Vermutlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt – hier erwies sich das örtliche Gericht als so weitsichtig einen nachbarschaftlichen Streit nicht eskalieren zu lassen.

Interesssant ist an diesem Fall für Kamp, dass man hier ersehen kann, wieviel Bedeutung und Kraft dem gesprochenen Wort beigemessen wurde. Worte konnten eine Waffe sein, da man an die Wirksamkeit von Flüchen glaubte.
Das gesprochene Wort wirkte in der Magie zum Guten (im Heilzauber) oder Schlechten (bei Flüchen). Magie wurde auch gern in Kombination mit religiösen Elementen eingesetzt. Segenssprüche wurden um Gebete ergänzt und von der Bibel versprach man sich eine Heilwirkung, wenn man sie auf die schmerzende Stelle legte. So war Magie eine Deutungsmöglichkeit der Welt, die in Ausnahme- und existenziellen Situationen Hilfe versprach. Diese Art der Welterklärung läßt sich in Rudimenten auch heute noch in Bräuchen finden (Misteln über Türen, Pfingstbänder, vierblättrige Kleeblätter usw.), sie ist insofern auch Teil des heutigen Bewußtseins.

Die frühneuzeitliche Verquickung dieser Magie-Vorstellungen mit der Angst vor dem Einfluß des Teufels ging eine unheilvolle Verbindung ein, die es heute noch schwer macht nachzuvollziehen, wie die Menschen so systematisch wie grausam gegeneinander werden konnten.
Kamp nannte am Ende ihres Vortrages noch Lieselott Enders, Die Uckermark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert, Weimar, 1992, als eine nützliche Sekundärliteratur für die bislang immer noch nicht vollständig erforschte Geschichte der Hexenverfolgung in Brandenburg.